Ausschnitt aus einem Quellcode.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Bei der digitalen Barrierefreiheit geht es darum, dass Websites oder mobile Anwendungen gut wahrnehmbar, einfach bedienbar, leicht verständlich und robust gestaltet sind, damit angebotene Informationen und Funktionen für alle Besucher zugänglich sind – ganz unabhängig von ihrer jeweiligen körperlichen, geistigen oder technischen Situation.

Denn wie in der analogen Welt können sich auch im digitalen Raum Hürden auftun, die bei der Gestaltung von Websites und Apps berücksichtigt werden sollten, wie z. B. technische Einschränkungen (ältere Browser, nur Smartphone statt Computer, keine Lautsprecher), Einschränkungen des Sehens (Blindheit, Sehschwäche, Farbenblindheit), Einschränkungen des Hörens, motorische Beeinträchtigungen, Lese- und Konzentrationsschwächen usw.

Der verbindliche internationale Webstandard zur digitalen Barrierefreiheit sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die dabei helfen, diese Barrieren zu erkennen und abzubauen.

Was sind Beispiele für barrierefreie Gestaltung?

Merkmale barrierefreier Websites und Apps sind:

  • kontraststarke Inhalte,
  • angenehme Schriftgröße,
  • Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte,
  • alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich,
  • Inhalte geeignet für die Ausgabe durch assistive Hilfsmittel (z. B. Vorlese-Anwendung),
  • einfache Orientierung (z. B. Brotkrumenleiste),
  • Anpassbarkeit der Darstellung (Kontraste, Schriftgröße),
  • einfache Texte,
  • und vieles mehr.

Wen betrifft das Thema?

Seit dem 23. September 2020 müssen alle Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Einrichtungen, von der föderalen bis zur kommunalen Ebene, für alle Bürger zugänglich sein. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde die Richtlinie durch das Dekret vom 15. Oktober 2018 über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets umgesetzt.

Unter die Definition von Behörde fallen im Sinne des Dekrets:

  • die Dienste der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
  • die Einrichtungen öffentlichen Rechts, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft abhängen,
  • die Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren
  • nicht gewerbliche Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit, deren Zweck dem Allgemeininteresse dient und die zu mehr als 50 % von öffentlicher Hand finanziert werden

Wie überprüfe ich den Stand der Barrierefreiheit meiner Website?

Für eine erste Einschätzung der Barrierefreiheit der eigenen Website können spezielle Browser-Erweiterung nützlich sein, die eine Reihe von automatisierten Tests auf einzelnen Webseiten durchführen können.

Dies sind Hilfsmittel, die einfach in die Symbolleiste des Web-Browsers eingefügt werden und die Webseite scannen, auf der man sich gerade befindet.

Zum Beispiel:

Solche Tools können allerdings immer nur eine begrenzte Anzahl von Verstößen gegen die Richtlinien zur Barrierefreiheit feststellen und sind daher nicht als einziger Maßstab zur Bestimmung der Barrierefreiheit einer Webseite geeignet.

Sie können auch selbst ein paar einfache Tests durchführen, um einen ersten Eindruck davon zu erhalten, wie es um die Zugänglichkeit ihrer Website steht. Hier geht es zu einer Beschreibung der Easy Checks der Web Accessibility Initiative (W3C): https://bik-fuer-alle.de/easy-checks.html

Ein solide Grundlage für die Feststellung des Grades der Barrierefreiheit ist eine ausführliche Prüfung einer repräsentativen Auswahl von Seiten einer Website auf alle WCAG-Kriterien durch einen Experten.